Erklärung zur Barrierefreiheit: Stadtmuseum Nürtingen


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    • In Bezug auf Dienste, die Sie in Anspruch nehmen, zur Durchführung eines Vertrags mit Ihnen, Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO
    • Zur Erfüllung rechtlicher Pflichten, Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO
    • im Übrigen, insbesondere bei statistischen Daten und Online-Identifikatoren, auf Grundlage berechtigter Interessen, Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO (siehe unten)
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    Erklärung zur Barrierefreiheit

    Hauptbereich

    Erklärung zur Barrierefreiheit

    Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.stadtmuseum-nuertingen.de veröffentlichten Website des Stadtmuseum Nürtingen. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

    Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 14.11.2022 durchgeführten Selbstbewertung.

    Nicht barrierefreie Inhalte

    Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

    Unverhältnismäßige Belastung

    Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.

    1. Teilbereich:

    1. Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
    2. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Das Stadtmuseum Nürtingen kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen, um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden den Stadtmuseum Nürtingen auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von dem Stadtmuseum Nürtingen überarbeitet werden. Das Stadtmuseum Nürtingen ist dennoch bemüht, die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

    2. Teilbereich:

    1. Beschreibung: Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache.
    2. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: In der aktuellen Situation kann das Stadtmuseum Nürtingen bei diesem Thema noch nicht tätig werden, da ein hoher Kostenaufwand anfällt. Es wird jedoch schnellstmöglich in den Jahreshaushalt aufgenommen.

    Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

    Diese Erklärung wurde am 14.11.2022 erstellt und zuletzt am 14.11.2022 überprüft und aktualisiert.

    Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

    Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

    Ansprechperson Barrierefreiheit

    Frau Wießler
    E-Mail schreiben

    Gerne können Sie uns Barrieren auch über unser Formular melden.

    Durchsetzungsverfahren

    Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder diese nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

    Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

    Frau Simone Fischer
    Geschäftsstelle der Landes‐Behindertenbeauftragten
    Else-Josenhans-Str. 6
    70173 Stuttgart
    Baden-Württemberg

    Telefonnummer: 0711 279-3360
    poststelle@bfbmb.bwl.de

    Website:

    https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/
    https://www.behindertenbeauftragter.de

    Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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